TODA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TODA Tattoo Solutions S.L. für die Nutzung der TODA-Plattform

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft, Vorrang

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform „TODA" zwischen der TODA Tattoo Solutions S.L. („TODA", „Anbieter") und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (empresario/profesional im Sinne von Art. 4 des spanischen Real Decreto Legislativo 1/2007, TRLGDCU; entsprechend § 14 BGB). Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Diese AGB gelten vorrangig; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TODA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) TODA stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform zur Verfügung, mit der der Kunde seinen Studiobetrieb organisieren kann. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: Anfragen-Posteingang und E-Mail-Kommunikation mit Endkunden, Terminverwaltung (Kalender, Doppelbuchungsschutz, automatische Reminder), Kundenkartei mit Termin- und Kommunikationshistorie, ein Anfrage-Widget unter einer eigenen Subdomain, die Anbindung von Zahlungen über Stripe Connect (§ 6), Abo- und Add-on-Verwaltung sowie weitere in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung genannte Funktionen.

(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung. TODA schuldet die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung (kein Anspruch auf bestimmte, nicht beschriebene Funktionen).

(3) Maßstab der Leistung ist eine funktionierende Software zur Organisation des Studiobetriebs; TODA sichert keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder hygienerechtliche Konformität des Studiobetriebs zu (§ 10).

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkonto

(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Freischaltung des Kontos bzw. den Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements zustande. TODA bestätigt den Vertragsschluss in Textform (E-Mail).

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben (u. a. Anzeigename, Wunsch-Subdomain, E-Mail) und bestätigt seine Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 2). Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen Zugriff Dritter.

(3) Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und durch eine aktive Bestätigung einbezogen.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich abrechenbar. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen Abrechnungszeitraum, solange es nicht gekündigt wird.

(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums per Self-Service in der App kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt (z. B. bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverstößen).

§ 5 Preise, Abrechnung, Add-ons, Zahlungsverzug

(1) Die monatliche Grundgebühr beträgt 14,99 €. Optionale Add-ons sind zubuchbar (derzeit: Dashboard-Insights 4,99 €, Gesprächsvorlagen 1,99 €, No-Show-Prevention 4,99 € pro Monat) und werden anteilig abgerechnet.

(2) Referral: Wirbt der Kunde fünf oder mehr aktive Artists, entfällt die Grundgebühr für den betreffenden Abrechnungszyklus; zugebuchte Add-ons bleiben kostenpflichtig.

(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Gebühren sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.

(4) Alle Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.

(5) Bei Zahlungsverzug führt der Zahlungsdienstleister automatische Wiederholungsversuche durch (Stripe Smart Retries); ein gesondertes Mahnwesen betreibt TODA nicht. Während eines Zahlungsverzugs bleiben die Funktionen zunächst nutzbar; erst bei endgültig gescheiterter Zahlung oder Kündigung entfällt der Funktionszugang.

§ 6 Zahlungen der Endkunden (Stripe Connect / Direct Charges)

(1) Zahlungen der Endkunden des Kunden (Anzahlungen, Restzahlungen, Zahlungslinks) werden über den Zahlungsdienstleister Stripe im Rahmen von Stripe Connect als sogenannte Direct Charges unmittelbar auf das Stripe-Konto des Kunden geleistet. Der Kunde ist Merchant of Record; er trägt die Stripe-Gebühren und das Chargeback-Risiko.

(2) TODA wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der von Endkunden gezahlten Beträge und nimmt keine Endkundengelder auf eigene Konten oder treuhänderisch entgegen. Der Zahlungsdienstleistungsvertrag über die Endkunden-Zahlungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Stripe zustande; Stripe übernimmt KYC, Authentifizierung und die aufsichtsrechtlichen Pflichten.

(3) TODA erhebt für über die Plattform vermittelte Endkunden-Zahlungen eine Plattformgebühr von 1 % des Zahlungsbetrags, die Stripe-seitig über den `application_fee`-Mechanismus automatisch abgezogen und TODA gutgeschrieben wird. Erstattet der Kunde eine Endkunden-Zahlung ganz oder teilweise (z. B. bei Terminabsage), werden die für die ursprüngliche Zahlungsabwicklung angefallene Plattformgebühr (1 %) und die Stripe-Gebühren nicht zurückerstattet; der Kunde trägt diese auch im Erstattungsfall und hat dem Endkunden gleichwohl den vollen gezahlten Betrag zu erstatten. Ausgenommen sind systemseitige Auto-Erstattungen (z. B. bei Doppelzahlung), bei denen die Plattformgebühr rückerstattet wird.

(4) TODA ist hinsichtlich der Endkunden-Zahlungen kein Zahlungsdienstleister im Sinne des spanischen Real Decreto-ley 19/2018 (Umsetzung der PSD2), sondern technischer Dienstleister (Art. 4 lit. j RDL 19/2018), der die lizenzierte Zahlungsinfrastruktur von Stripe technisch einbindet.

(5) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seinen Endkunden gegenüber die erforderlichen Angaben zur Zahlungsabwicklung (einschließlich Rückerstattung und Chargebacks) zu machen sowie eigene AGB und Datenschutzhinweise bereitzustellen.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software bestimmungsgemäß, hält seine Zugangsdaten geheim und verantwortet die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten.

(2) Der Kunde erfüllt alle ihn treffenden berufs-, gewerbe-, gesundheits-, hygiene- und steuerrechtlichen Pflichten seines Studiobetriebs nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht selbst — insbesondere die eigene Dokumentation, eigene Einverständniserklärungen, eigene Endkunden-AGB (das Freitextfeld „Deine AGB" in der App dient dem Kunden hierfür) und eigene Datenschutzhinweise gegenüber seinen Endkunden.

(3) Der Kunde stellt TODA von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden Rechtsverletzung (insbesondere gegenüber seinen Endkunden) beruhen.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Störungen

(1) TODA stellt die Plattform mit einer nach dem Stand der Technik angemessenen Verfügbarkeit bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) wird nicht zugesichert.

(2) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kann TODA durchführen; geplante Ausfälle kündigt TODA nach Möglichkeit an. Störungen meldet der Kunde unverzüglich.

§ 9 Nutzungsrechte

TODA räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software ein. Eine Überlassung an Dritte (außer eigenen Mitarbeitern des Kunden), Vervielfältigung außerhalb des vertragsgemäßen Umfangs sowie Reverse Engineering sind unzulässig.

§ 10 Reine Plattform — Abgrenzung der Verantwortungsbereiche

(1) TODA ist ein reiner Software-Anbieter. TODA erbringt keine medizinische, hygienerechtliche, steuerliche oder rechtliche Beratung und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Studiobetrieb des Kunden den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügt.

(2) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Rechtskonformität seines Studiobetriebs, insbesondere für berufs-, gewerbe-, hygiene- und gesundheitsrechtliche Pflichten nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht (z. B. Spanien, Deutschland, Österreich). TODA bildet solche studio-, hygiene- oder gesundheitsrechtlichen Pflichten nicht ab.

(3) TODA prüft die vom Kunden eingegebenen Inhalte nicht auf rechtliche oder fachliche Richtigkeit. Unberührt bleibt die Pflicht von TODA zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der Software nach diesem Vertrag.

§ 11 Leistungsausschlüsse

Nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere: rechtliche oder steuerliche Beratung, die fachliche Bewertung von Tattoo-Inhalten, die Gewähr der Rechtskonformität des Studiobetriebs, digitale Einverständniserklärungen (derzeit nicht Teil des Produkts) sowie die Verantwortung für die Dienste Dritter (insbesondere Stripe).

§ 12 Mängel und Support

(1) TODA beseitigt reproduzierbare Softwaremängel im Rahmen der Weiterentwicklung. Support erhält der Kunde über die in der App bereitgestellten Kanäle.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Fristen des spanischen Rechts (regelmäßige Verjährung persönlicher Ansprüche: fünf Jahre, Art. 1964 Código Civil).

§ 13 Haftung

(1) TODA haftet unbeschränkt für Vorsatz (die Haftung für „dolo" ist nach Art. 1102 Código Civil nicht abdingbar) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit haftet TODA unbeschränkt.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TODA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt je Schadensfall höchstens das Sechsfache der monatlichen Grundgebühr.

(5) Bei Verlust von Daten haftet TODA nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere Produkthaftung, Garantie, Arglist) bleibt unberührt.

§ 14 Vertragsende und Daten

(1) Nach Vertragsende entfällt der Zugang zur Plattform. Ein über die in der App bereitgestellten Funktionen (insbesondere das je Termin verfügbare PDF des E-Mail-Verlaufs) hinausgehender Datenexport wird nicht geschuldet.

(2) Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung der von ihm benötigten Daten sowie für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.

(3) TODA löscht die Daten des Kunden nach Vertragsende nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 15); gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit TODA im Rahmen der Endkunden-Funktionen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und TODA Auftragsverarbeiter; es gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Für die Daten, die TODA als Verantwortlicher verarbeitet (Konto-, Abo-, Nutzungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung von TODA.

§ 16 Änderungen der AGB und der Leistungen

(1) TODA kann diese AGB und den Funktionsumfang anpassen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, technischen Weiterentwicklungen oder Änderungen der Dienste Dritter.

(2) Änderungen kündigt TODA in Textform mit angemessener Frist an. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen, ihn benachteiligenden Änderung nicht innerhalb der Frist, gilt sie als angenommen; bei einer wesentlichen Verschlechterung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Palma de Mallorca (Spanien) (Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). TODA ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 18 Kein Widerrufsrecht (Unternehmer)

Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht (derecho de desistimiento nach Art. 68 ff. TRLGDCU; §§ 312g, 355 BGB) besteht daher nicht; TODA räumt dem Kunden auch kein vertragliches Widerrufsrecht ein.